+++     Garantiert das günstigste Angebot - jetzt Solarcheck machen und von unserer Bestpreis-Garantie profitieren!      +++     Garantiert das günstigste Angebot - jetzt Solarcheck machen und von unserer Bestpreis-Garantie profitieren!      +++     Garantiert das günstigste Angebot - jetzt Solarcheck machen und von unserer Bestpreis-Garantie profitieren!      +++     Garantiert das günstigste Angebot - jetzt Solarcheck machen und von unserer Bestpreis-Garantie profitieren!

Solarpionier DZ4 schafft Transparenz bei Umsatzsteuer-Absenkung – so profitieren Mieter:innen vom Steuervorteil

Seit Jahresbeginn entfällt die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen. DZ4, Erfinder des Solaranlagen-Mietmodells, bezieht jetzt Stellung zur konkreten Umsetzung für die Solaranlagen-Miete und erläutert sein rechtssicheres Modell für Miet-Kund:innen.

Hamburg, 20.02.2023: Es ist ein Novum im deutschen Steuerrecht: Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei der Umsatzsteuer für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen ein Steuersatz von null Prozent, auch „Nullsteuersatz“ genannt. In der Solarbranche trifft die steuerliche Erleichterung größtenteils auf Zustimmung, jedoch herrschte bei vielen Solaranlagen-Anbietern zunächst Unsicherheit in der praktischen Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung. Insbesondere war nicht eindeutig geregelt, ob der Nullsteuersatz auch für das Solaranlagen-Mietmodell gilt und wenn ja, in welchem Umfang. DZ4, der Pionier in der Vermietung von Solaranlagen und Stromspeicher, macht jetzt transparent, wie hoch der umsatzsteuerbefreite Mietanteil für seine Kund:innen ist.

Bundesfinanzministerium konkretisiert Anwendung von Nullsteuersatz

Zuvor hatte das Bundesfinanzministerium (BFM) mit einem Entwurfsschreiben Ende Januar bereits für mehr Klarheit gesorgt. Das Schreiben enthält Erläuterungen und Beispiele, wann die Bedingungen für die umsatzsteuerbefreite Lieferung von Photovoltaikanlagen erfüllt sind. Laut BFM sind auch Mietkaufverträge, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, als Lieferung einzustufen und profitieren von der Umsatzsteuer-Absenkung.

So sind die komplette Photovoltaikanlage, die Installation und der Austausch von Komponenten mehrwertsteuerbefreit, nur für eigenständige Serviceleistungen, wie etwa Versicherungen, gilt der Nullsteuersatz nicht. Diese Leistungen fallen sowohl bei der Miete als auch beim Kauf einer Solaranlage an und sind in beiden Fällen regelsteuerpflichtig. „Wir begrüßen die Absenkung der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen sowie die mittlerweile durch das BMF herbeigeführte Klärung zu dessen Anwendung auf Mietmodelle“, sagt DZ4 Geschäftsführer Christopher McLachlan. „Zur Erreichung der Ausbauziele von Solaranlagen in Deutschland ist es entscheidend, dass Mietende in gleichem Maße von steuerlichen Erleichterungen profitieren wie Käuferinnen und Käufer.“

Steuervorteil gilt für DZ4 Kund:innen über gesamte Vertragslaufzeit

Der Hamburger Solarpionier DZ4 gibt im Detail bekannt, inwiefern die Miete für seine Kund:innen umsatzsteuerbefreit ist. Entsprechend der Kostenstruktur des Unternehmens fällt lediglich für zwölf Prozent der Miete weiterhin die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer an. Hier sind Leistungen wie Versicherungen und das Anlagenmonitoring enthalten. Der überwiegende Anteil der Solaranlagen-Miete ist damit komplett umsatzsteuerbefreit, was die Kosten für die Photovoltaikanlage, die Installation der Anlage sowie die Rücklagenbildung einschließt. Ein Vorteil für die Mietkundinnen und -kunden: Unabhängig von zukünftigen Gesetzesänderungen ist ihnen die Mehrwertsteuerbefreiung beim Austausch defekter Komponenten wie etwa des Wechselrichters oder des Stromspeichers für die gesamte Vertragslaufzeit sicher.

Der „Nullsteuersatz“ für Photovoltaikanlagen ist Teil des Jahressteuergesetzes 2022 und hat das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen bundesweit zu fördern. Mit der Gesetzesänderung folgt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie, die im April 2022 beschlossen wurde. Diese Richtlinie erlaubt es den EU-Mitgliedstaaten, die Lieferung und Installation von Solaranlagen ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Für 2023 strebt die Bundesregierung einen Zubau von 9 Gigawatt installierter PV-Leistung an.

Bildunterschrift: DZ4 Kund:innen profitieren vom Steuervorteil über die gesamte Vertragslaufzeit.

Quelle: DZ4

Bildmaterial zur kostenlosen Verwendung unter der Nennung von DZ4, können Sie hier herunterladen.

 

Über DZ4

Als erstes Unternehmen in Deutschland hat DZ4 das Solaranlagen-Mietmodell 2012 auf den Markt gebracht. Das Rundum-Sorglos-Paket bietet Eigenheimbesitzer:innen die Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Solarstromanlage mit oder ohne Speicher über eine monatliche Mietrate zu beziehen. Das Angebot umfasst einen garantierten Festpreis über die gesamte Vertragslaufzeit sowie Service aus einer Hand – inklusive Versicherung, Fernwartung und Reparaturen von Solaranlage und Speicher.

 

Pressekontakt

DZ-4 GmbH
Halina Schmidt
presse@dz4.de 
040-65 05 25 01 46