Die EEG-Umlage fällt weg – was ändert sich?

Ab Juli 2022 gehört die EEG-Umlage der Geschichte an. Aber was bedeutet das für Stromkund:innen und Solaranlagen-Betreiber:innen? Die Unsicherheit ist groß, denn viele fürchten, dann auch keine Einspeisevergütung mehr zu erhalten. Hier können wir direkt Entwarnung geben: Die Einspeisevergütung ist von der Änderung nicht betroffen und wird weiterhin wie gewohnt ausgezahlt. Was Sie sonst noch zur Abschaffung der EEG-Umlage wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Sonne scheint auf Solarmodule

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Seit dem Jahr 2000 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher die Abgabe über den Strompreis – sie fällt also für jede genutzte Kilowattstunde an. Die EEG-Umlage dient dazu, den Ausbau der erneuerbaren Energien wie etwa Windkraft oder Photovoltaik in Deutschland zu fördern. Energieintensive Unternehmen zahlen allerdings nur einen Bruchteil der Abgabe.

Im Laufe der Jahre stieg die EEG-Umlage immer weiter an: Waren es zu Beginn im Jahr 2000 lediglich 0,19 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), betrug die Abgabe im Jahr 2021 ganze 6,5 ct/kWh. Die neue Bundesregierung hat 2021 im Rahmen des Koalitionsvertrags beschlossen, die EEG-Umlage zum Anfang des Jahres 2022 zunächst auf 3,72 ct/kWh abzusenken und schließlich ganz abzuschaffen.

Für private Betreiber:innen von Solaranlagen gilt aktuell eine Sonderregel für den Eigenverbrauch: Sie müssen laut § 61 EEG seit 2014 ebenfalls für jede kWh, die sie selbst produzieren und nutzen, die EEG-Umlage zahlen. Allerdings beträgt diese nur 40 Prozent der üblichen Abgabe. Wenn die Anlagenleistung, wie bei den meisten Einfamilienhäusern, unter 30 Kilowatt-Peak (kWp) liegt, fällt gar keine EEG-Umlage an. Dies ist auch der Fall, wenn die Anlage vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurde: Sie sind ebenfalls von der EEG-Umlage befreit.

Was ist der Unterschied zwischen der EEG-Umlage und der Einspeisevergütung?

Für Strom, der mithilfe von erneuerbaren Energien erzeugt und dann ins Netz eingespeist wird, erhalten die Anlagenbetreiber:innen die Einspeisevergütung. Dies gilt etwa für Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biomasseanlagen. Die Einspeisetarife sind gesetzlich festgelegt und die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Stromerzeugungsanlage. Der Vergütungssatz ist für 20 Jahre festgeschrieben und bleibt über den gesamten Zeitraum gleich. Die Auszahlung erfolgt über den Netzbetreiber und beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage.

Wer zum Beispiel im Mai 2022 eine PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp in Betrieb genommen hat, erhält pro eingespeister Kilowattstunde 6,43 Cent. Bei der Einspeisevergütung bekommen Stromproduzierende also Geld, während die Verbraucher:innen bei der EEG-Umlage etwas zahlen müssen.

Was ändert sich ab Juli 2022?

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hat der Bundestag beschlossen, die Abschaffung der EEG-Umlage auf den 1. Juli 2022 vorzuziehen und so die Verbraucher:innen früher als geplant zu entlasten. Für eine vierköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von durchschnittlich 4.500 kWh bedeutet das eine Einsparung von knapp 300 Euro im Vergleich zu 2021 und rund 167 Euro im Vergleich zu jetzt.

Wichtig für alle, die mit einer Solaranlage über 30 kWp Strom ins Netz einspeisen: Auch die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt. Dadurch profitieren die Anlagenbetreiber:innen gleich doppelt. Denn auf den Reststrom, den sie zum selbst produzierten Strom dazukaufen, müssen sie ebenfalls keine EEG-Umlage mehr zahlen. Wie bereits erwähnt, ist die Einspeisevergütung vom Wegfall der EEG-Umlage nicht betroffen, da sie für eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben ist.

Fazit

Auch wenn die Abschaffung der EEG-Umlage ein Schritt in die richtige Richtung ist, reicht dieser nicht aus. Denn die Abgabe macht momentan gerade mal rund 10 Prozent des Strompreises aus. Für Betreiber:innen von Solaranlagen ist der Unterschied sogar noch geringer, da sie momentan lediglich 1,49 ct/kWh für den Eigenverbrauch zahlen.

Um den Strompreis zu stabilisieren und somit die Bevölkerung vor hohen Steigerungen zu schützen, muss die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert werden. Dies funktioniert nur mit einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine sinnvolle Maßnahme wäre es, bürokratische Hürden für private Anlagenbetreiber:innen abzubauen. Zum Beispiel könnten private Anlagen bis 30 kWp generell von der Steuerpflicht befreit werden, sowohl in Bezug auf die Einkommens- als auch auf die Umsatzsteuer. Auch eine höhere Einspeisevergütung für Anlagen mit Eigenverbrauch, die neu ans Netz gehen, würde den Betrieb von Solaranlagen wirtschaftlich attraktiver machen und so die Energiewende vorantreiben. Davon profitiert letztlich nicht nur die Bevölkerung – sondern auf lange Sicht auch die Umwelt.