Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021
Seit dem 1. Januar 2021 gelten Neuerungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Auf diese Änderungen hatte sich die schwarz-rote Koalition geeinigt. Das EEG nimmt direkten Einfluss auf die Energiewende in Deutschland, da in diesem Gesetz nicht nur wichtige Richtlinien für den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern auch die EEG-Umlage und die Vergütung von Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen und Co. festgelegt sind. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Neuerungen, der EEG-Vergütung und den Änderungen für private Anlagenbesitzer:innen.
Die Bedeutung des EEG für Photovoltaik & Co.
Das EEG hat in Deutschland, schon seit den frühen 90er-Jahren in der Vorläuferversion des Stromeinspeisungsgesetz, einen ausschlaggebenden Impuls beim Ausbau der erneuerbaren Energien gegeben. Eine kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen, die im Jahr 2000 eingeführt wurde, war für viele Jahre ein großer Anreiz und hat Millionen Menschen zum Erwerb einer eigenen Photovoltaik-Anlage bewegen können.
Auch 2022 werden im EEG noch die Zubaumengen für erneuerbare Energiesysteme, die EEG-Umlage und die Richtlinien zur Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland festgelegt. Damit spielt das Gesetz nach wie vor eine wichtige Rolle und wirkt sich maßgeblich auf den Ausbau der erneuerbaren Energien aus.
Welche Technologien erhalten EEG-Vergütungen?
Im Rahmen des EEG werden bestimmte stromerzeugende Anlagen mit einer Einspeisevergütung gefördert. Dazu gehören z. B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen, Biomasseanlagen und Geothermieanlagen. Einschränkungen oder Ausweitungen auf andere Technologien sind bei der aktuellen EEG-Reform nicht geplant.
Auch bei der EEG-Vergütung für private Photovoltaik-Anlagen in Dachmontage hat sich nichts Grundlegendes geändert. Lediglich die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik wird nach wie vor auch 2022 monatlich angepasst. Der Vergütungssatz beträgt im Februar 2022 für Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak 6,73 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt-Peak sind es dann noch 6,53 Cent pro Kilowattstunde.
Anlagenleistung | Vergütungssatz im Februar 2022 |
---|---|
bis 10 kWp | 6,73 Cent pro kWh |
bis 40 kWp | 6,53 Cent pro kWh |
bis 100 kWp | 5,11 Cent pro kWh |
bis 100 kWp (auf Nichtwohngebäuden) | 4,60 Cent pro kWh |
Grundlegende Probleme und Kritik am EEG
Eines der grundlegenden Probleme des EEG ist heute, dass die im Gesetz definierten Zubaumengen für neue Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasse-Anlagen schon seit Jahren als zu niedrig kritisiert werden. Das Tempo, welches das aktuelle EEG beim Ausbau von erneuerbaren Energien vorgibt, wird demnach auf keinen Fall ausreichen, um die deutschen Klimaziele einzuhalten.
Warum gibt es Neuerungen?
Das EEG wurde in den vergangenen 20 Jahren immer wieder verschiedenen Neuerungen unterzogen. Seit der Einführung hat sich die Situation auf dem Energiemarkt aber deutlich gewandelt und Strom aus erneuerbaren Energien ist längst kein Nischenprodukt mehr. 2021 wurden knapp 50 Prozent der Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energien gewonnen. Die Regierung hat in den letzten Jahren deshalb immer wieder bei dem Umfang und der Verteilung der Förderung sowie bei den Zubaumengen nachgesteuert. Nebenbei spielen aber auch internationale Beschlüsse wie z. B. das Pariser Klimaschutzabkommen eine Rolle bei der Neugestaltung des EEG.
Änderungen für private Anlagen ab 2021
Zu den wichtigsten Änderungen für private Anlagen gehört ab 2021, dass bei Eigenverbrauch jetzt auch Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt-Peak von der EEG-Umlage befreit werden – vorher galt diese Regelung nur für Anlagen bis zu 10 Kilowatt-Peak. Über das dadurch eingesparte Geld dürften sich besonders die Besitzer:innen von mittelgroßen und großen Anlagen auf dem eigenen Dach freuen.
Auch die Eigentümer:innen von älteren Photovoltaik-Anlagen profitieren seit 2021. So müssen bei Bestandsanlagen mit einer Leistung von bis zu bis 7 Kilowatt-Peak keine teuren Smart-Meter mehr installiert werden. Außerdem werden Anlagen, deren Vergütungsanspruch nach 20-jähriger Laufzeit erloschen ist, automatisch in eine neue Vergütungsoption übernommen, die einen Weiterbetrieb ermöglicht. So kann auch für alte Photovoltaik-Anlagen eine Einspeisevergütung zum Jahresmarktwert (abzgl. der Vermarktungskosten) in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das für DZ4 Interessent:innen?
Unsere DZ4 Kund:innen dürfen sich über die aktuellen Änderungen in der EEG-Reform durchaus freuen. Dadurch, dass die EEG-Umlage jetzt auch bei dem Eigenverbrauch mit mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak entfällt, lohnt sich das Modell mit dem Strom aus der Solaranlage zur Miete in noch mehr Fällen. Außerdem entsteht durch das EEG 2021 kein akuter Handlungsbedarf für unsere Kund:innen – Sie können sich also entspannen.
Weitere wichtige Änderungen
Andere wichtige Änderungen betreffen vor allem die Besitzer:innen von größeren Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt-Peak. Anlagen dieser Größenordnung, welche nach dem 1. April 2021 in Betrieb genommen werden, erhalten (bei Eigenverbrauch) eine deutlich geringere Marktprämie als zuvor. So kann hier nur noch für maximal 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Prämie bezogen werden.
Änderungen EEG 2021 | Erklärung |
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Anpassung der EEG-Umlage | Bei Eigenverbrauch sind Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Umlage befreit (vorher bis 10 kWp) |
Neuerungen für alte PV-Anlagen (20+ Jahre) | Bis 7 kWp kein Smart-Meter nötig, neue Vergütungsoption für alte Anlagen |
Anpassung der Marktprämie für große Dachanlagen | Anlagen mit 300 bis 750 kWp erhalten bei Eigenverbrauch nur noch etwa halbe Marktprämie |
Anpassungen für Mieterstrom-Modelle | Mieterstrom wird von der Gewerbesteuer befreit und andere Erleichterungen für den Betrieb von Mieterstromanlagen |
Einspeisevergütung auch nach 20+ Jahren
Auch Ü20-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt-Peak erhalten mit der EEG-Reform 2021 endlich eine feste Einspeisevergütung (bis vorerst 2027). Anlagenbesitzer:innen können 2022 mit einer Vergütung von etwa 7,55 Cent pro Kilowattstunde abzüglich der Vermarktungsgebühr rechnen. Aktiv werden müssen Sie übrigens nicht – alle Anlagen, deren Vergütungszeitraum ausläuft, werden direkt in die neue Vergütungsoption übernommen.
Die aktuelle Reform des EEG wird von Experten mit gemischtem Feedback zur Kenntnis genommen. So wird die Freistellung von der EEG-Umlage für Eigenverbrauchsanlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak positiv hervorgehoben. Kritisiert wird hingegen die Halbierung der Marktprämie für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt-Peak. Hier kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage nur noch bei einem Eigenverbrauchsanteil von mindestens 50 Prozent gewahrt werden – das ist bei vielen Großanlagen (von z. B. Landwirten) aber kaum realistisch.
Auch die definierten Zubaumengen für neue Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasse-Anlagen werden von Expert:innen wie Professor Volker Quaschning als mangelhaft kritisiert. Mit den aktuellen Plänen könne Deutschland seine eigenen Klimaziele unmöglich erreichen und würde den Ausbau der erneuerbaren Energien eher ausbremsen als unterstützen.
Das Fazit von DZ4
Abschließend können wir von DZ4 sagen, dass das EEG 2021 gute Ansätze verfolgt. Insbesondere die Befreiung von der EEG-Umlage und die Änderungen für alte Photovoltaik-Anlagen sind eine Entlastung für die Besitzer:innen von privaten Klein- und Kleinstanlagen auf dem eigenen Dach. Es besteht vorerst auch kein Handlungsbedarf für DZ4 Kund:innen oder die Eigentümer:innen von kleinen Photovoltaik-Anlagen.
Trotzdem sollte auch die Kritik von Expert:innen nicht außer Acht gelassen werden. So bleibt es nach wie vor unsicher, ob die im EEG festgelegten Ausbaumengen für erneuerbare Energien ausreichen werden, um in Deutschland eine erfolgreiche Energiewende zu verwirklichen. Auch die Änderungen bei der Marktprämie für Anlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt-Peak sind kritisch zu betrachten.