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Solaranlage in Ihrer Region?

Solarpflicht in Deutschland

Die Einführung einer Solarpflicht in Deutschland ist seit einiger Zeit immer wieder Thema in den Medien. Dabei stellen sich für Hausbesitzer:innen von Neubauten und bei einer Dachsanierung zahlreiche Fragen: Was ist eine Solardach-Pflicht überhaupt? Gilt sie schon, und wenn ja, wo – bundesweit oder auf Länderebene? Wer ist bzw. welche Gebäude sind von der Solarpflicht betroffen? Muss jetzt jede:r Hausbesitzer:in eine Solaranlage auf dem Dach installieren oder gilt die Solarpflicht nur für Neubauten? Und welche Solaranlagen sollen installiert werden – Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlagen? Diese und weitere Fragen rund um die Solarpflicht klären wir im folgenden Artikel.

Photovoltaikanlage auf Hausdach

Was ist die Solarpflicht?

Bei der Solarpflicht – oder auch Solaranlagen-Pflicht – handelt es sich um die gesetzliche Vorschrift, eine Solaranlage auf dem Dach eines Gebäudes zu installieren, um damit Sonnenenergie zu gewinnen. Dabei kann die Solarpflicht für öffentliche, gewerblich genutzte und private Gebäude gleichermaßen gelten. Sie soll durch den Ausbau regenerativer Energien maßgeblich zum Gelingen der Energiewende beitragen und dem Klimaschutz dienen.

Aktuelle Gesetzeslage

Gibt es eine Solarpflicht in Deutschland? Nein. Auf Bundesebene gibt es bislang keine Solarpflicht. Einzelne Bundesländer haben jedoch bereits eine Solaranlagen-Pflicht eingeführt oder deren Einführung beschlossen.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Das bedeutet, eine Solarpflicht für private Wohngebäude ist nicht geplant. Aktuell gibt es also kein gültiges Bundesgesetz, das die Installation von Solaranlagen vorschreibt.

In den Bundesländern variiert die Solarpflicht in ihrer Ausgestaltung: Teils gilt sie nur für öffentliche und gewerbliche Gebäude, teils auch für private Gebäude. Betroffen sind in einigen Fällen nur Neubauten, in anderen aber auch Bestandsbauten bei umfassenden Sanierungen (des Daches). Die Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern ist also nicht einheitlich. Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

Solarthermie und Photovoltaik unterscheiden

Es gibt zwei Arten von Solaranlagen: Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung und Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung. Wenn von einer Solarpflicht bzw. Solaranlagen-Pflicht die Rede ist, sind in diesem Zusammenhang PV-Anlagen gemeint. In mehreren Bundesländern wie zum Beispiel Berlin, Hamburg oder Niedersachsen kann man ersatzweise aber auch eine Solarthermie-Anlage installieren.

Vorteile und Nachteile der Solarpflicht

Die Vorteile der Solarpflicht liegen auf der Hand: Der Ausbau der Stromerzeugung mit PV-Anlagen hilft, die CO2-Emissionen zu senken und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. 2038 sollen 80 Prozent des hierzulande produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, 2023 waren es laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE gut 60 Prozent. Strom aus Photovoltaik trug mit einem Anteil von über 12 Prozent am gesamten Strommix bereits einen wichtigen Teil dazu bei, muss aber künftig noch weiter ausgebaut werden, damit die Energiewende gelingt. Aus diesem Grund wäre die Einführung einer Solaranlagen-Pflicht auf Bundesebene sinnvoll, da eine Gesetzgebung mit einheitlichen Maßnahmen zu einem schnelleren Ausbau von Solaranlagen führen würde.

Für Besitzer:innen von Neubauten und von Bestandsbauten wäre die bundesweite Solarpflicht – unabhängig davon, ob die Gebäude privat oder gewerblich genutzt werden – von Vorteil, weil sie dann Planungssicherheit hätten. Grundsätzlich ist die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ohnehin zu empfehlen, da sich die Investition relativ schnell amortisiert. Zum einen erhält man für den ins Netz eingespeisten Strom eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Zum anderen muss man weniger Strom vom Stromanbieter beziehen, der deutlich teurer ist als der selbst produzierte Strom.

Zudem ist der Preis für den selbst produzierten Strom langfristig kalkulierbar und man macht sich unabhängiger von den großen Stromversorgern. Als Nachteil sind in erster Linie die zusätzlichen Kosten für Gebäude-Besitzer:innen zu nennen. Ohne Frage müssen die Kosten natürlich erst einmal aufgebracht werden. Tatsächlich amortisieren sich diese Ausgaben aber – wie bereits erwähnt – recht schnell. Mieten Sie die PV-Anlage, können Sie das Problem der Anschaffungskosten sogar vollständig umgehen. Das sollte man bei der Bewertung der Solarpflicht nicht vergessen.

Vorteile Solarpflicht

Nachteile Solarpflicht

Schnellerer Ausbau der Photovoltaik

Hohe Kosten für die Anschaffung einer PV-Anlage

Wichtiger Beitrag zur Energiewende / dem Klimaschutz

Betriebskosten einer PV-Anlage

Planungssicherheit

PV-Anlage amortisiert sich dank Einspeisevergütung und Einsparungen bei Stromkosten schnell

Anschaffungskosten für PV-Anlage entfallen, wenn diese gemietet wird

Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern

Wie bereits erwähnt, haben bereits viele Bundesländer im Alleingang eine Solarpflicht eingeführt. Meist ist dies im Rahmen des Erlasses von Klimaschutzgesetzen geschehen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick, was in welchem Bundesland gilt oder geplant ist.

Bundesland

Solarpflicht ab

Öffentl./Gewerbl. Gebäude

Private Gebäude

Baden-Württemberg

2022

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Bayern

2023

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab 2025

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab 2025

Berlin

2023

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Brandenburg

2024

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

nichts geplant oder beschlossen

Bremen

2024

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Neubauten / Bestandsbauten nach einer grundlegenden Dachsanierung

Hamburg

2023

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

Hessen

2023

landeseigene Neubauten / landeseigene bestehende Gebäude ab November 2024

/

Mecklenburg-Vorpommern

/

zurzeit in Planung

zurzeit in Planung

Niedersachsen

2023

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab 2025

Neubauten ab 2025 / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab 2025

Nordrhein-Westfalen

2024

Neubauten / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab 2026

Neubauten ab 2025 / Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab 2026

Rheinland-Pfalz

2023

gewerbliche und öffentliche Neubauten / öffentliche Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung

neue Wohngebäude mit Bauantrag ab 1.01.2024 „PV-ready“

Saarland

/

nichts geplant oder beschlossen

nichts geplant oder beschlossen

Sachsen

/

nichts geplant oder beschlossen

nichts geplant oder beschlossen

Sachsen-Anhalt

/

nichts geplant oder beschlossen

nichts geplant oder beschlossen

Schleswig-Holstein

2023

Neubauten / Dachsanierung von Bestandsbauten

Wohngebäude ab 2025 (Details sind noch ungeklärt

Thüringen

/

nichts geplant oder beschlossen

nichts geplant oder beschlossen

Hinweis: Oftmals besteht die Solarpflicht erst ab einer bestimmten Gebäude-Nutzfläche. Zudem gelten in jedem Bundesland verschiedene Ausnahmeregelungen, zum Beispiel wenn die Installation einer PV-Anlage technisch nicht möglich ist. Die genauen Regelungen sind auf den Webseiten der jeweiligen Landesministerien nachzulesen oder können bei den zuständigen Behörden nachgefragt werden.

 

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt seit dem 1.01.2022 eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude und seit dem 1.05.2022 für neue Wohngebäuden. Seit dem 1.01.2023 besteht für Gebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung Photovoltaik-Pflicht.

Bayern

Bayern hat im Juni 2022 ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen, das die Einführung der Solarpflicht in drei Stufen beinhaltet. Seit dem 1.03.2023 müssen alle gewerblichen oder industriellen Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. Für alle sonstigen, neu zu bauenden Nichtwohngebäude galt als Stichtag der 1.07.2023. Die letzte Stufe beginnt am 1.01.2025: Ab dann sollen PV-Anlagen auch auf neuen Wohngebäuden und bei Dachsanierungen errichtet werden. Wie streng die zuständigen Ämter diese „Soll-Vorschrift“ auslegen werden, ist aber aktuell noch nicht klar.

Berlin

In Berlin gilt seit dem 1.01.2023 eine Solarpflicht für Neubauten, sowohl für privat genutzte – also Wohngebäude – als auch für gewerbliche und öffentliche. Für Bestandsbauten gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung ebenfalls eine Photovoltaik-Pflicht. Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die PV-Anlage an der Gebäudefassade zu installieren.

Brandenburg

In Brandenburg gilt ab 1.06.2024 eine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten sowie Bestandsbauten bei einer grundlegenden Dachsanierung. Anstelle einer PV-Anlage kann auch eine Solarthermieanlage installiert werden. Private Wohngebäude sind von der Solarpflicht nicht betroffen.

Bremen

In Bremen gilt ab dem 1. Juli 2024 für Bestandsbauten nach einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Pflicht. Ein Jahr später, ab dem 1. Juli 2025, soll die Solarpflicht dann auch für alle Neubauten gelten. In dem nördlichen Stadtstaat ist es ebenfalls möglich, alternativ eine Solarthermie-Anlage zu errichten.

Hamburg

In Hamburg gilt seit dem 1.01.2023 sowohl für alle Neubauten eine Solarpflicht. Aufgrund der Novellierung des Hamburgisches Klimaschutzgesetz gilt diese seit dem 1.01.2024 zudem für Bestandsgebäude bei „wesentlichen Umbauten des Daches“. Eine Solarthermie-Anlage kann hier auf die Mindestfläche angerechnet werden.

Hessen

In Hessen gilt lediglich für landeseigene Gebäude ab November 2024 eine Solarpflicht. Landeseigene Neubauten sind betroffen, wenn nach dem 29. November 2023 mit der Errichtung begonnen wurde. Eine Solarpflicht für Privatgebäude gibt es bisher nicht.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine Solarpflicht. Das Schweriner Landwirtschaftsministerium arbeitet allerdings momentan an einem Klimaschutzgesetz. In dem aktuellen Entwurf ist eine Solarpflicht für alle Neubauten und Bestandsbauten bei grundlegender Dachsanierung ab Juni 2025 geplant.

Niedersachsen

In Niedersachsen besteht seit dem 1.01.2023 eine Solarpflicht für neue Gewerbe-Immobilien. Seit Anfang 2024 gilt dies auch für alle neu gebauten öffentlichen Gebäude, ab 2025 zudem für alle neuen Wohngebäude. Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Bereits seit Anfang 2023 gilt zudem für alle neu errichteten Gebäude, dass sie so gebaut werden müssen, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Bei grundlegenden Dachsanierungen gibt es ebenfalls ab 2025 eine Solarpflicht.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen müssen seit dem 1.01.2024 alle neuen Nichtwohngebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, ab 2025 wird die Pflicht auf private Neubauten ausgeweitet. Bestandsgebäude sind ab 2026 bei einer kompletten Dachsanierung von der Solarpflicht betroffen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz greift die Solarpflicht seit dem 1.01.2023 für neue Gewerbebauten. Seit Anfang 2024 müssen auch Neubauten und bei Dachsanierungen von Gebäuden des Landes Solaranlagen verbaut werden. Neue private Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1.1.2024 eingereicht wurde, müssen zumindest „PV-Ready“ gebaut werden, also eine spätere Installation einer Solaranlage möglich machen.

Saarland

Im Saarland existiert keine Solarpflicht. Es ist aktuell auch nichts geplant.

Sachsen

Bislang gibt es in Sachsen keine gültige Solarpflicht, die Einführung soll jedoch geprüft werden. Konkrete Planungen gibt es bisher jedoch nicht.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt existiert keine Solarpflicht. Es ist aktuell auch nichts geplant.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt seit dem 1.01.2023 eine Solarpflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden. Diese Pflicht gilt auch für bestehende Nichtwohngebäude, wenn mindestens zehn Prozent der Dachfläche saniert werden. Laut Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung soll ab 2025 eine generelle Solarpflicht für alle Neubauten gelten, weitere Details sind aktuell aber noch unklar.

Thüringen

In Thüringen existiert keine Solarpflicht. Es ist aktuell auch nichts geplant.

Fazit von DZ4

Ob Ihr Eigenheim oder Ihr Bauvorhaben von der Solarpflicht betroffen ist, hängt maßgeblich davon ab, wo Sie wohnen. Auf Bundesebene gibt es aktuell keine Solarpflicht für private Wohngebäude und in naher Zukunft ist auch nicht damit zu rechnen. In einigen Bundesländern existiert sie jedoch. Aber selbst dort, wo die Solarpflicht nicht gilt, ist die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage eine sinnvolle Investition.

Mit einer PV-Anlage senken Sie Ihre Stromkosten und erhalten eine Einspeisevergütung. Außerdem werden Sie unabhängiger von Ihrem Stromanbieter und der Strompreis der kommenden Jahre ist besser kalkulierbar. Am sichersten fahren Sie allerdings, wenn Sie bei DZ4 eine Photovoltaik-Anlage mieten: So umgehen Sie die hohen Kosten für die Anschaffung und haben 25 Jahre Garantie für die Anlage inklusive Wartung, Ersatzteilen, Reparaturen, Versicherung, Monitoring und Einbau.

Autorin

Halina Schmidt schreibt bei DZ4 seit 2021 über Photovoltaik-Anlagen, grünen Strom und die Energiewende.