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Solar-Glossar

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung (EV) beschreibt die finanzielle Vergütung, die Erzeuger:innen von Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. über Photovoltaikanlagen) für die Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Netz erhalten. Dieser Anreiz wird seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt, das die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland regelt.

Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch die Bundesnetzagentur berechnet und ist im EEG gesetzlich festgelegt. Sie hängt ab von der Energiequelle, der Größe der Anlage, den eingesetzten Technologien, dem Anwendungsbereich und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Sie bleibt für einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen. Die Auszahlung erfolgt durch den Netzbetreiber.

Die Einspeisevergütungen haben dazu beigetragen, die Entwicklung und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern. Sie helfen Anlagenbetreiber:innen dabei, die Investitionskosten für die Errichtung sowie die laufenden Kosten zu tragen.

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