Energieeffizienzklassen bei Häusern
Energieeffizienzklassen geben bei Häusern darüber Auskunft, wie hoch der Energiebedarf für die Beheizung ausfällt. Wir alle kennen das Prinzip von Elektrogeräten. Wer auf der Suche nach einem neuen Kühlschrank ist, hat dabei die Energieeffizienzklasse im Blick, um Stromkosten zu sparen. Bei Häusern ist es nicht anders: Je besser die Effizienzklasse, desto geringer sind die zu erwartenden Heizkosten. Dementsprechend wichtig ist diese Information für Miet- und Kaufinteressent:innen.
Übersicht Energieeffizienzklassen
Das Maß für die Energieeffizienz bei Häusern ist der Energiebedarf für die Beheizung eines Quadratmeters. Dieser Energiebedarf wird in Kilowattstunden gemessen. In der Praxis bedeutet das: Effiziente Häuser benötigen weniger Energie, um in der Heizperiode eine angenehme Raumtemperatur zu halten. Weniger sparsame Gebäude erfordern mehr Energie – und erhalten damit eine schlechtere Effizienzklasse. Wie groß ein Gebäude ist, spielt bei der Ermittlung der Energieeffizienzklasse keine Rolle. Schließlich wird die Energiemenge immer auf einen Quadratmeter Fläche bezogen.
Neuere Häuser haben in der Regel eine bessere Energieeffizienzklasse. Das hängt mit dem technischen Fortschritt im Bauwesen zusammen, aber auch mit der Gesetzgebung. Schuld an einer niedrigen Energieeffizienz sind nämlich vor allem die Energieverluste eines Gebäudes. Undichte Fenster, Einfachverglasung oder fehlende Dämmung des Mauerwerks: solche Eigenschaften führen zu hohen Energieverlusten. In den Wintermonaten dringt Kälte von außen in das Haus ein, während die Wärme nach außen entweicht. Mit besseren Baustandards werden solche Wärmeverluste vermieden, sodass die Gebäude weniger Energie verbrauchen.
Eine hohe Energieeffizienz bedeutet geringe laufende Kosten für den Betrieb eines Gebäudes – genau wie bei Elektrogeräten. Um hohe Standards durchzusetzen, wurde schon im Jahr 1977 die Wärmeschutzverordnung (WSVO) erlassen. Sie legte fest, welche Energieverluste für bestimmte Bauteile von Häusern zulässig waren. Seitdem hat die Politik viele neue Fassungen der energierelevanten Bauvorschriften herausgebracht. Als Größenordnung: Ein nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebautes Haus verbraucht ca. 250 Kilowattstunden an Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr. Aktuell sind die Energieeffizienzklassen (EEK) von Häusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Ein danach zulässiger Neubau lässt sich mit deutlich weniger als 100 Kilowattstunden Energie pro Jahr und Quadratmeter beheizen. Die Übersicht der Energieeffizienzklassen verrät, wie verschiedene Gebäudeklassen energetisch einzuordnen sind.
Energieeffizienzklassen von Häusern nach GEG
EEK | kWh / m2 im Jahr | Art des Hauses |
---|---|---|
A+ | 0-30 | Neubau mit höchstem Energiestandard, auch KfW 40-Standard, Passivhaus |
A | 30-50 | Neubau, auch KfW 55-Standard, Niedrigstenergiehaus |
B | 50-75 | Neubau (gebaut vor 2020), Niedrigenergiehaus |
C | 75-100 | Energetisch gut modernisiertes Gebäude |
D | 100-130 | Sehr gut sanierter Altbau, Durchschnitt im Bestand der Wohngebäude |
E | 130-160 | Sanierter Altbau, Durchschnitt des Wohngebäudebestands |
F | 160-200 | Teilweise sanierter Altbau |
G | 200-250 | Kaum sanierter Altbau |
H | über 250 | Unsanierter Altbau |
Energieausweis
Die Energieeffizienzklasse eines Hauses finden potenzielle Mieter:innen oder Käufer:innen im zugehörigen Energieausweis. Auch Immobilienportale zeigen den Energieausweis von Häusern mittlerweile oft direkt mit an.
Der Energieausweis für Wohngebäude ist Bestandteil des GEG. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises. Beide dürfen nur von qualifizierten Expert:innen in Bauwesen und Handwerk erstellt werden. Auf der ersten Seite findet sich die Angabe, welches der beiden Verfahren bei der Erstellung des Ausweises gilt.
- Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis basiert auf der rechnerischen Ermittlung des Energiebedarfs. Es handelt sich dabei um die aufwendigere, aber meist genauere Art der Datenerhebung. Bei einem Ortstermin verschafft sich der oder die Ersteller:in einen Überblick der Bausubstanz und dem energetischen Zustand des Hauses. Vorhandene Bauunterlagen liefern weitere Informationen. Auch die verbaute Heizungsanlage findet Beachtung. In der Folge können die Expert:innen die Wärmeverluste ausrechnen. Anhand dieser Verluste lässt sich angeben, welche Energiemenge die Heizung dem Haus zuführen muss, um es auf Temperatur zu halten.
- Verbrauchsausweis: Der verbrauchsbasierte Energieausweis beginnt vom anderen Ende her. Ausgangspunkt sind die Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren. Diese müssen ausreichend aktuell sein. Die Expert:innen nutzen den historischen Energieverbrauch, um auf die Energieeffizienz des Hauses zu schließen. Der Betrachtungszeitraum beträgt drei Jahre, um natürliche Schwankungen in der Nutzungsweise des Gebäudes möglichst auszugleichen. Die Datenerhebung gestaltet sich beim Verbrauchsausweis deutlich einfacher als beim bedarfsorientierten Energieausweis. Im Gegensatz zum Bedarf ist der Verbrauch jedoch immer zu einem gewissen Maß vom Nutzungsverhalten der Bewohner:innen abhängig.
Inhalte des Energieausweises
Die erste Seite des Energieausweises soll auf einen Blick alle relevanten Informationen für die Energieeffizienz eines Hauses darstellen. Deswegen beginnt der Ausweis mit der Angabe der berechneten oder ermittelten Energieeffizienzklasse des Hauses. Ein sogenannter Bandtacho zeigt an, wie das Gebäude abschneidet. Die Darstellung zeigt die Effizienzklasse sowie den genauen Wert der Energiemenge.
Für die Energiemenge kommen zwei Betrachtungsweisen zur Anwendung. Der Endenergiebedarf oder -verbrauch bezieht sich auf die Energiemenge, die wirklich direkt für die Beheizung der Räume erforderlich ist. Dieser Wert ist maßgeblich für die Einschätzung der Betriebskosten des Gebäudes. In Immobilienanzeigen ist daher dieser Wert verpflichtend. In einem separaten Abschnitt auf dem Energieausweis finden sich Vergleichswerte. Durch die Angabe typischer Gebäudearten für die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen (ähnlich wie in unserer Tabelle der Energieeffizienzklassen) wird die Einordnung des erreichten Wertes erleichtert.
Vor allem auf die ökologische Perspektive bezieht sich dagegen der Bedarf oder Verbrauch von Primärenergie. Dieser Wert findet sich unterhalb des Bandtachos im Energieausweis. Je nach Art des Energieträgers für die Heizung kommen hier unterschiedliche Faktoren zur Anwendung. Sie sollen ausdrücken, wie nachhaltig die Beheizung des Gebäudes ist. Deswegen erhalten fossile Energieträger wie Öl einen höheren Faktor. Schließlich verbrauchen Abbau, Verarbeitung und Transport von Öl ebenfalls wertvolle Energie. Holz als lokal nachwachsender Brennstoff wird mit einem niedrigeren Faktor gewichtet. Unschlagbar ist dabei die Sonne als CO2-freie Energiequelle. Während andere Energieträger dauerhaft für einen CO2-Ausstoß sorgen, verursacht die PV nur einmalig bei der Herstellung der Anlage Emissionen.
Unterhalb der Energieeffizienzklasse des Hauses befindet sich im Bedarfsausweis die Angabe zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wird das Haus teilweise durch Sonnenenergie oder andere erneuerbare Energien beheizt oder klimatisiert, dann ist das hier vermerkt. Interessent:innen können ablesen, wie viel der gesamt benötigten Energiemenge durch nachhaltige Quellen gedeckt wird.
Gängige Bezeichnung bei Häusern
Passivhaus, KfW-Effizienzhaus oder Niedrigstenergiegebäude: Es finden sich zahlreiche Bezeichnungen für Häuser mit Bezug auf deren jeweilige Energieeffizienzklasse. Jedoch unterscheiden sich die Bezeichnungen inhaltlich.
Passivhaus
Ein Passivhaus zeichnet sich dadurch aus, dass es einen besonders hohen Dämmstandard hat. Allgemein ist das die wichtigste Eigenschaft von Häusern mit sehr guter Energieeffizienz. Bei einem Passivhaus sind die Wärmeverluste so gering, dass sie durch sogenannte passive Wärmequellen ausgeglichen werden können. Passivhäuser brauchen daher keine Heizung. Stattdessen genügt die Wärmezufuhr über natürliche Sonneneinstrahlung sowie die Abwärme von Elektrogeräten und der menschlichen Bewohner:innen. Passivhäuser nutzen außerdem die Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage, um die Energieverluste zu minimieren. Dementsprechend zählt das Passivhaus zu Energieeffizienzklasse A+.
Energieautarkes Haus
Die Definition des energieautarken Hauses ist weiter gefasst als beim Passivhaus. Auch bei diesem Konzept bildet ein hoher Dämmstandard die Grundlage. Ziel ist es, dass das Haus mindestens so viel Energie erzeugen kann, um den Eigenbedarf der Bewohner:innen zu decken. Neben Wärme ist dabei auch der Strombedarf eingeschlossen. Ein energieautarkes Haus zeichnet sich also dadurch aus, dass es sich ohne Strom aus dem öffentlichen Netz betreiben lässt. Neben dem hohen Dämmstandard gehören daher eine PV-Anlage mit Stromspeicher und eine nachhaltige Lösung für die Heizung und Warmwasserbereitung dazu. Da ein energieautarkes Haus ohne externe Energielieferung auskommen muss, kommen dazu vor allem Solarthermie und Wärmepumpen zum Einsatz. Etwas ähnliches verstehen Expert:innen unter dem Begriff Nullenergiehaus. Damit die Anforderungen erfüllt sind, muss das Gebäude innerhalb eines Jahres so viel Energie erzeugen, dass der eigene Verbrauch gedeckt ist. Beim Plusenergiehaus übersteigt die jährliche Energieerzeugung sogar den Verbrauch im selben Zeitraum.
KfW-Effizienzhaus
Das Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es handelt sich dabei um die zentrale Förderbank für Bauvorhaben in Deutschland. Als Kriterium für die Förderfähigkeit von Häusern nutzt die KfW die Effizienzhaus-Stufe. Derzeit gilt die Effizienzhaus-Stufe 40 als Anforderung für einen KfW-Kredit. Ein Neubau darf demnach nur 40 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes benötigen. Für das Referenzgebäude gilt die Definition des GEG. Bauherr:innen müssen bei der Projektierung des Bauvorhabens auf das Zusammenspiel von Dämmung, Heizung und Lüftung achten, um mit dem Gesamtkonzept diesen Standard zu erreichen. Ein Haus nach KfW 40-Standard hat die Energieeffizienzklasse A+, ein Haus nach KfW 55-Standard verfügt über die Energieeffizienzklasse A und entspricht einem Niedrigstenergiehaus.
GEG-Gebäude
Der Begriff „GEG-Gebäude“ ist kein feststehender Begriff, taucht aber gelegentlich im Zusammenhang mit Neubauten auf. Er beschreibt dabei meist einen GEG-konformen Neubau. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 2020 und wurde für 2024 neu geregelt. Im Kern enthält es Bestimmungen für die Energieeffizienz von Neu- und Bestandsbauten. Es sieht vor, dass neue Gebäude einen Niedrigstenergie-Gebäudestandard erreichen müssen. Dafür sind die drei Säulen von Gesamtenergiebedarf, Wärmeschutz und Beheizung mit erneuerbaren Energien ausschlaggebend. Durfte ein GEG-konformer Neubau in der ersten Fassung noch einen Endenergiebedarf von ca. 45 bis 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr haben, wurden die Anforderungen für 2024 verschärft. Ein GEG-Gebäude darf in Zukunft nur noch 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes aufweisen.
Energieeffizienzklasse eines Hauses berechnen
Wir erinnern uns: Endenergie ist der Teil der Energie, der wirklich an der Heizung zur Verfügung steht und auch bezahlt wird. Damit ist die Endenergie das wesentliche Maß für die Energieeffizienzklasse eines Hauses. Ist der Bedarf oder Verbrauch an Endenergie des Hauses ermittelt, dann können Sie einfach auf dem Bandtacho aus dem Energieausweis ablesen, in welche Energieeffizienzklasse das Haus fällt.
Für die verbrauchsorientierte Ermittlung lautet die Formel wie folgt:
Endenergieverbrauch in kWh/(m²a) = (Energieverbrauch Jahr A in kWh + Energieverbrauch Jahr B in kWh + Energieverbrauch Jahr C in kWh ) / (3 * Wohnfläche in m2)
Die Formel sieht zwar etwas unübersichtlich aus, die Rechnung besteht jedoch nur darin, den Durchschnitt der drei Jahre zu bilden und diesen Energiebedarf in Relation zur beheizten Fläche zu setzen.
Den bedarfsorientierten Wert ermitteln Expert:innen nach dieser Formel:
Endenergiebedarf in kWh/(m²a) = Heizlast in kW / Wohnfläche in m2
Die Berechnung des Energiebedarfs ist meist genauer, jedoch ist die Ermittlung der Heizlast aufwendiger. Hierfür benötigen die Energie-Expert:innen nämlich Angaben darüber, wie gut Mauerwerk, Türe und Fenster gedämmt sind.
Energieeffizienz verbessern
Wer die Energieeffizienzklasse seines Hauses verbessert, der kann dadurch die laufenden Betriebskosten erheblich senken. Gegenrechnen müssen Sie dabei jedoch die Investitionssumme, die für die energetischen Sanierungsmaßnahmen anfällt. Je schneller eine Maßnahme durch die laufenden Energieeinsparungen die Investition wieder einspielt, desto kürzer ist der Amortisationszeitraum. Solche Verbesserungsmaßnahmen sollten Sie bei Ihrem Haus zuerst angehen. Eine bessere Energieeffizienzklasse des Hauses schont nicht nur den Geldbeutel, sondern natürlich auch die Umwelt.
Es ist immer ratsam, sich Hilfe eines oder einer Energieberater:in zu holen, wenn Sanierungsmaßnahmen im Raum stehen. Sie können den aktuellen Stand bewerten und die individuell sinnvollsten Maßnahmen vorschlagen. Ganz oben auf der Maßnahmenliste finden sich meist diese Punkte:
- Wärmedämmung
- Austausch der Fenster
- PV-Anlage
- Lüftungsanlage
Die Wärmedämmung ist eine teure Maßnahme, die viele dann angehen, wenn sowieso Fassadenarbeiten notwendig werden. Dann lassen sich viele Arbeitsschritte kombinieren, sodass die zusätzliche Kostenbelastung niedriger wird als bei einer isolierten Umsetzung. Den Austausch der Fenster sollten Bewohner:innen mit dem Zustand der Wände koordinieren, da die Dämmeigenschaften von Mauerwerk und Fenstern aufeinander abgestimmt sein sollten. In diesem Zusammenhang sind auch Lüftungsanlagen interessant, die nach einer Dämmung den notwendigen Luftaustauch sicherstellen und die Wärme aus der verbrauchten Luft zurückgewinnen.
Die Installation einer PV-Anlage lohnt sich dagegen nahezu immer. Es bestehen keine Abhängigkeiten zum vorhandenen Dämmstandard. Stattdessen nutzen die Hauseigentümer:innen die vorhandene Dachfläche, um elektrischen Strom zu produzieren. Mit diesem können sie über eine Wärmepumpe heizen und so die Kosten für Heizenergie senken. Die Heizung arbeitet dann zumindest teilweise mit nachhaltiger Sonnenergie. Natürlich lassen sich mit dem selbst produzierten Strom auch Elektrogeräte betreiben oder das E-Auto laden. Das steigert die Unabhängigkeit vom Stromanbieter und verbessert die Energiebilanz des Hauses sofort.
Förderungen
Die erste Anlaufstelle für Förderungen, um die Energieeffizienzklasse des Hauses durch Sanierungsmaßnahmen zu verbessern, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In der Kategorie Energieeffizient sanieren und dauerhaft Energiekosten sparen bietet das Förderinstitut Unterstützung an. Sanierungswillige erhalten hier Kredite und Zuschüsse für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern sowie beim Einbau einer Lüftungsanlage. Auch die Installation einer klimafreundlichen Heizung oder einer PV-Anlage unterstützt die KfW. Weitere Förderprogramme auf Bundesebene finden Sie im Förderwegweiser der Bundesregierung.
Fazit
Wenn es um die Energieeffizienzklasse eines Hauses geht, dann ist der Energieausweis die erste Informationsquelle. Bevor Sie sich Gedanken um Modernisierungsmaßnahmen machen, sollten Sie prüfen, wie aussagekräftig der Energieausweis ist. Bedarfsausweise liefern in der Regel belastbarere Ergebnisse als verbrauchsbasierte Auswertungen. Im Zweifelsfall sollten Sie eine:n Energie-Expert:in hinzuziehen. Geschulte Personen können die Energieeffizienz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen und geeignete Modernisierungsmaßnahmen vorschlagen. In jedem Fall ist der Einbau einer PV-Anlage ein sinnvolles energetisches Upgrade. Die Sonnenenergie können Sie zum Erhitzen von Warmwasser nutzen, für allgemeine Elektrogeräte, das E-Auto oder zum Heizen der Räume. Die Maßnahme lässt sich unabhängig vom Dämmstandard des Hauses umsetzen und steigert die Energieeffizienz deutlich.