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Solaranlage in Ihrer Region?

Einspeisevergütung für private PV-Anlagen

Einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen, den Rest gegen eine Vergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen: So sieht für viele private Betreiber: innen die Nutzung der eigenen PV-Anlage aus. Selbst genutzter Strom und Erlöse aus dem Verkauf bilden zusammen den Gesamtertrag der PV-Anlage. Beide Komponenten sind daher entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage. Wie viel jede Kilowattstunde Strom bei der Einspeisung wert ist, das regelt die Einspeisevergütung. Sie war von vorneherein darauf ausgelegt, in festgelegten zeitlichen Abständen immer weiter zu sinken. Seit ihrer Einführung hat die Politik jedoch mehrfach eingegriffen, um die Einspeisevergütung anzupassen.

Sonne scheint auf Solarmodule

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung besteht als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit dem Jahr 2000. Sie ist ein Förderinstrument, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu unterstützen. Grundsätzlich bezieht sie sich nicht nur auf PV-Strom, sondern auch auf die Einspeisung von Strom aus Biomasse- oder Windkraftwerken. Die Einspeisevergütung spielt eine wichtige Rolle dabei, dass private PV-Anlagen immer mehr Verbreitung finden. Denn die finanzielle Unterstützung steigert die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage.

Dabei funktioniert die Einspeisevergütung so: Ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert sie für 20 Jahre lang einen fixen Preis für den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dank dieser Preisgarantie können die Betreiber:innen einer PV-Anlage mit festen Einnahmen kalkulieren. Das verringert die Unsicherheit bei der Investition in eine Solaranlage und fördert so den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Einspeisevergütung garantiert zwar der Staat, bezahlt wird sie aber vom Netzbetreiber direkt an die einspeisende Person. Schließlich nimmt der Netzbetreiber den eingespeisten Strom ab und erzielt Einnahmen aus seinem Verkauf. Wenn die Einspeisevergütung über dem Erlös aus dem Stromverkauf liegt, erhält der Netzbetreiber eine Erstattung. Diese wurde bis 2022 über die mittlerweile entfallene EEG-Umlage finanziert. Vor allem zu Beginn des Programms lag die Einspeisevergütung deutlich über den Strompreisen auf dem freien Markt. Es war daher viel lukrativer, den selbst produzierten PV-Strom einzuspeisen und den eigenen Strombedarf durch günstig zugekauften Strom zu decken.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Mit welcher Einspeisevergütung pro Kilowattstunde kann ich kalkulieren? Diese Frage ist unter anderem entscheidend dafür, ob sich die Investition in eine PV-Anlage rechnet. Allgemein ist es so, dass die Einspeisevergütung immer weiter sinkt. Lag sie in den Nullerjahren bei ca. 50 Cent pro Kilowattstunde, liegt sie derzeit bei ca. einem Fünftel davon. Melden Sie Ihre Solaranlage für die Einspeisevergütung an, dann wird der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme jeweils gültige Stand für 20 Jahre festgeschrieben. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2024 gelten die folgenden Einspeisevergütungen:

Größe der PV-Anlage

Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung)

Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)

Bis 10 kWp

8,11 Cent/kWh

12,87 Cent/kWh

Von 10 kWp bis 40 kWp

7,03 Cent/kWh

10,79 Cent/kWh

Von 40 kWp bis 100 kWp

5,74 Cent/kWh

10,79 Cent/kWh

Ob Sie Ihre Photovoltaik-Anlage vor oder nach dem 31. Juli 2024 in Betrieb nehmen, entscheidet über bares Geld. Denn am 1. August fällt die Einspeisevergütung um einen Prozentpunkt. Das soll sich dann alle sechs Monate wiederholen.

Beim Blick auf die Tabelle mit den Einspeisevergütungen sollten Sie zwei Dinge bedenken. Erstens: Die Einspeisevergütung fällt geringer aus, je höher die Leistung der Anlage ist. Das liegt daran, dass mit steigender Anlagengröße der Investitionsbetrag pro Kilowatt fällt. Dadurch reicht auch eine geringere Einspeisevergütung für den wirtschaftlichen Betrieb aus.

Zweitens gibt es eine Unterscheidung zwischen Einspeisung mit Eigenverbrauch und Volleinspeisung. Bei privaten Anlagenbetreiber:innen ist die Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch das dominierende Modell. Grund dafür ist, dass selbst erzeugter Strom günstiger ist als der Strom aus dem öffentlichen Netz. Es macht also Sinn, so viel PV-Strom wie möglich selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss einzuspeisen (Überschusseinspeisung). Die Volleinspeisung bringt zwar eine höhere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde, sie ist aber vor allem für größere Anlagen ohne eigene Stromnutzung interessant.

Degression: Warum sinkt die Einspeisevergütung?

Die Reduzierung der Einspeisevergütung wird auch als Degression bezeichnet. Mit dieser Vorgehensweise soll der Preisentwicklung bei PV-Komponenten wie etwa der Module Rechnung getragen werden. Insgesamt sinken mit der zunehmenden Verbreitung der Technologie die Kosten für die Anlagenteile, was die Wirtschaftlichkeit steigert. Wegen der steigenden Strompreise rechnen sich PV-Anlagen nun ohne die Förderung immer besser.

Indem die Regierung die Höhe der Einspeisevergütung verändert, kann sie auch gezielt Anreize für die Installation neuer Photovoltaik-Anlagen schaffen. Zuletzt setzte die Bundesregierung die Degression mit dem Osterpaket (eine Reihe energiepolitischer Maßnahmen) zum Ausbau erneuerbarer Energien vorübergehend außer Kraft. Damit sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien erneut an Fahrt zunehmen, um die Klimakrise zu bekämpfen und die Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger zu verringern.

 

Einspeisevergütung berechnen

Private PV-Anlagen auf dem Hausdach bewegen sich größtenteils in der Leistungsklasse zwischen 8 und 15 Kilowatt Peak (kWp). Für eine Solaranlage mit 8 kWp lässt sich die Einspeisevergütung ganz einfach aus der Tabelle ablesen. Etwas komplizierter wird es bei einer Anlage mit einer Leistung von über 10 kWp. Dabei werden die Vergütungssätze aus der Tabelle nämlich anteilig entsprechend den Leistungsintervallen angesetzt.

Das heißt bei einer 12 kWp-Anlage mit Überschusseinspeisung: Für die ersten 10 kWp werden jeweils 8,11 Cent angesetzt. Die letzten 2 kWp erhalten nur noch eine Vergütung von je 7,03 Cent. Im Mittel ergibt das eine Einspeisevergütung von 7,93 Cent je Kilowattstunde, mit der die Anlagenbetreiber:innen kalkulieren können.

(10 x 8,11 Cent/kWh + 2 x 7,03 Cent/kWh) ÷ 12 = 7,93 Cent/kWh

Die endgültige Berechnung der individuellen Einspeisevergütung liegt natürlich bei der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Investition in eine eigene PV-Anlage ist es jedoch wichtig, schon im Vorfeld mit dem korrekten Wert zu kalkulieren.

Wie erhalte ich die Einspeisevergütung?

Bundesnetzagentur lautet auch das Stichwort, wenn es darum geht, die PV-Anlage für die Einspeisevergütung anzumelden. Dort erfolgt nämlich die Eintragung der Solaranlage im Marktstammdatenregister. In diesem Verzeichnis sind alle Anlagen für die Stromerzeugung mit technischen Daten und Angaben zu den Betreiber:innen hinterlegt. Die Anmeldung sollte spätestens innerhalb der Frist von einem Monat seit Inbetriebnahme der Solaranlage erfolgen. Zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur schickt der PV-Installationsbetrieb dann ein Inbetriebnahmeprotokoll an den Netzbetreiber, damit dieser die Einspeisevergütung auszahlt.

Damit Sie die Einspeisevergütung erhalten können, muss die Photovoltaik-Anlage auch eine technische Anforderung erfüllen. Die Solaranlage benötigt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Dieser erfasst gleichzeitig den aus dem Netz entnommenen und den ins Netz eingespeisten Strom.

Wie viel Strom zugekauft und wie viel Strom eingespeist wurde, das ist schließlich die Grundlage für die Abrechnung mit Stromversorger und Netzbetreiber. Hier liegt eine wichtige Unterscheidung: Während der Stromversorger den entnommenen Strom abrechnet, erstattet der Netzbetreiber die Vergütung für den eingespeisten Strom.

Für die Auszahlung der Einspeisevergütung bestehen zwei Herangehensweisen. Eine orientiert sich am herkömmlichen Stromvertrag. Auf Basis der erwarteten Einspeisung zahlt der Netzbetreiber einen monatlichen Abschlag. Am Jahresende gibt es dann eine Abrechnung, bei der die zu viel oder zu wenig gezahlte Einspeisevergütung ausgeglichen wird. Alternativ dazu gibt es die monatsgenaue Abrechnung. Die Basis bildet jeden Monat der exakte Zählerstand.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Der Verkauf von Strom ähnelt einer unternehmerischen Tätigkeit. In der Vergangenheit waren daher einige bürokratische Maßnahmen nötig, um eine Steuerpflicht auf die Einspeisevergütung zu vermeiden. Praktisch waren in vielen Fällen für Privatleute die Einnahmen jedoch steuerfrei. Sie konnten dazu bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp einen Antrag beim Finanzamt auf sogenannte Liebhaberei stellen.

eine menschliche Hand berührt ein Solarpanel

Mittlerweile gibt es von Seiten der Finanzbehörden Erleichterungen für neue PV-Anlagen. So entfällt seit dem 1. Januar 2022 die Einkommenssteuer bei Anlagen von einer Größe bis 30 kWp automatisch. Dafür ist kein gesonderter Antrag beim Finanzamt notwendig. Betreiber:innen müssen auch keine Erwerbstätigkeit mehr bei der Behörde melden, wenn sich die Geschäftstätigkeit auf eine begünstigte Photovoltaik-Anlage beschränkt.

Neben der Einkommenssteuer bringt auch die Umsatzsteuer eine Entlastung für PV-Anlagen: Derzeit fällt sie weder bei Kauf noch Montage der Anlagen an. Auch wesentliche Zusatzkomponenten wie ein Energiemanagementsystem oder ein Stromspeicher sind von der Umsatzsteuer befreit. Auf der Rechnung der PV-Firma sind Brutto- und Nettobetrag dementsprechend identisch. Beim Mietkauf zahlen Sie ebenfalls keine Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation Ihrer Solaranlage. Dies gilt also auch, wenn Sie eine PV-Anlage bei DZ4 mieten. In der Regel fällt auch auf den eingespeisten Strom keine Umsatzsteuer an.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu dem Thema Photovoltaik und Steuern finden Sie in unserem Ratgeberartikel.

Lohnt sich die Einspeisevergütung heute noch?

Für sich betrachtet, hat die Einspeisevergütung über die Degression deutlich an Attraktivität verloren. Wer 2024 eine Kilowattstunde in das Netz einspeist, bekommt dafür ca. 8 Cent. Im Jahr 2010 wäre diese Kilowattstunde das nahezu Fünffache wert gewesen.

Ungeachtet dessen ist die Einspeisevergütung nach wie vor wichtig für die Wirtschaftlichkeit der eigenen PV-Anlage. Nur hat sich durch die Preisentwicklung das Gleichgewicht verschoben. Vor einigen Jahren waren die Strompreise niedrig und die Einspeisevergütung hoch. Am wirtschaftlichsten war es daher, möglichst viel PV-Strom teuer zu verkaufen und Strom aus dem Netz günstig einzukaufen. Heute ist es andersherum. Wer finanziell das meiste aus seiner Solaranlage herausholen will, der sollte möglichst viel PV-Strom selbst verbrauchen. Bei der Steigerung des Eigenverbrauchs hilft ein Energiemanagementsystem, das den selbst produzierten Strom optimal verteilt – zum Beispiel an die Wallbox für das eigene E-Auto. Der eigene Solarstrom ist günstiger als der Strom des Energieversorgers. Für den Anteil des PV-Stroms, der nicht selbst genutzt werden kann, gibt es die Einspeisevergütung.

Erhalte ich eine Einspeisevergütung für mein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 600 Watt gelten als sogenannte Mini-PV-Anlagen. Für sie lohnt sich die Einspeisevergütung kaum. Der Fokus liegt bei diesen Anlagen darauf, die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Zukauf von Strom aus dem öffentlichen Netz. Bei der kleinen Anlagengröße ist eine sehr hohe Eigenverbrauchsquote möglich.

Überschüssigen Strom vom Balkonkraftwerk können Betreiber:innen im lokalen Speicher sammeln. Ansonsten fließt der Strom ins Netz, ohne dass eine zusätzliche Vergütung gibt. Für eine Abrechnung der Einspeisevergütung wäre ein Zweirichtungszähler erforderlich. Seine Installation rechnet sich angesichts der geringen Stromerträge jedoch nicht. Die jährliche Gebühr für den Zähler macht die Einspeisung zusätzlich unattraktiv.

 

Die Zukunft der Einspeisevergütung

Seit Bestehen der Einspeisevergütung hat die Politik mehrfach eingegriffen, um die Förderung für PV-Anlagen an die energiepolitische Lage anzupassen. Die letzte Anpassung markiert das Osterpaket, in dessen Zuge die Degression ausgesetzt wurde. Gleichzeitig korrigierte die Regierung die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien nach oben.

Die Einspeisevergütung war als Förderinstrument von vorneherein darauf ausgelegt, über die Zeit zu sinken. Sie orientiert sich an der Konkurrenzfähigkeit von PV-Strom im Vergleich zu anderen Energiequellen. Waren Photovoltaik-Anlagen ursprünglich noch sehr teuer und viel ineffizienter als heute, können sie nun auch ohne Förderung am Markt bestehen. Die Nutzung einer PV-Anlage lohnt sich inzwischen auch ohne hohe Einspeisevergütung. Obwohl sie mittlerweile auf einem niedrigen Niveau angelangt ist, trägt die Einspeisevergütung immer noch zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen bei – immer dann, wenn nach dem Eigenverbrauch noch ein Überschuss besteht. Weitere Anpassungen an der Einspeisevergütung sind zu erwarten, um die Förderung an den Fortschritt beim Energiewandel anzupassen.

Direktvermarktung für Privathaushalte

Die Direktvermarktung ist eine Alternative zum Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber. Die Direktvermarkter kaufen vor allem den Strom von größeren Freiflächenanlagen und bieten ihn auf der Strombörse an. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp ist die Direktvermarktung sogar von Anfang an Pflicht. Kleine Anlagen, wie sie auf privaten Wohnhäusern installiert sind, haben bisher aufgrund zusätzlicher technischer Anforderungen keinen guten Zugang zu Direktvermarktern. Das soll sich jedoch durch geplante Erleichterungen in Zukunft ändern.

Allgemein kann die Direktvermarktung profitabler sein als die Einspeisevergütung. Vom Direktvermarkter erhalten die Anlagenbetreiber:innen den jeweils aktuellen Börsenmarktwert des Stroms und vom Netzbetreiber eine Marktprämie, die den Gesamterlös auf die Höhe der Einspeisevergütung anhebt. Steigt der Marktwert an der Börse über die Einspeisevergütung, dann bringt die Direktvermarktung unter dem Strich mehr Geld.

Unser Fazit zur Einspeisevergütung

Ob sich eine PV-Anlage noch lohnt, wenn die Einspeisevergütung immer weiter sinkt? Ja, denn die Erträge aus der Einspeisung sinken zwar, doch der Vorteil bei der Eigennutzung des Stroms wird immer größer. Je höher die Eigenverbrauchsquote liegt, desto mehr können Sie gegenüber dem Zukauf von Strom aus dem Netz sparen. Ein hoher Eigenverbrauch ist daher zentral für die Gesamtwirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage. Dazu trägt vor allem ein intelligentes Energiemanagement bei. Es ist bei neugebauten Solaranlagen von DZ4 Standard. Mit seiner Hilfe wird der erzeugte Strom vor Ort optimal genutzt und auch auf Stromspeicher und Wallbox verteilt. Diese steigern den Eigenverbrauch zusätzlich und können bei DZ4 auf Wunsch ergänzt werden. Schnell sein lohnt sich, denn die Einspeisevergütung sinkt immer weiter. Machen Sie am besten direkt den DZ4 Solarcheck.